Deutschkurse
1 DEUTSCHKURSE
1.1 Träger der Kurse und Vertragspartner ist die: Sprachenatelier Berlin [isk] gGmbH, Frankfurter Allee 40, 10247 Berlin
2 ANMELDUNG:
2.1 Der Vertrag kommt mit der Anmeldung über das Online-Formular oder der schriftlichen Anmeldung über das vom Träger verwandte Anmeldeformular zustande. Eine Anmeldegebühr von 50,00 € hat der/die Teilnehmer/-in sofort zu entrichten.
Je nach Sachlage steht es dem Träger frei, die Zahlung des Gesamtkurspreises im Voraus zu verlangen.
2.2 Leistet der/die Teilnehmer/-in die Anzahlung nicht, hat der Träger das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr vor Beginn der ersten Kursveranstaltung.
2.4 Spätere Zahlungen sind nur im Rahmen von Ratenzahlungen möglich, die mit Zusatzkosten verbunden sind und in Einzelfällen schriftlich vereinbart werden können. Es besteht kein Anspruch des/der Teilnehmenden auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung.
3 KURSORGANISATION:
3.1 Mindestteilnehmerzahl sind 6 Teilnehmende. Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt zurück. Der Träger kann den Teilnehmenden ein Ersatzangebot machen, z.B. den Kurs mit verringerter Stundenzahl oder unter Aufpreis durchzuführen.
3.2 Der Vertrag endet mit dem angegebenen Unterrichtsende automatisch. Dies gilt nicht, wenn der/die Teilnehmer/-in seinen Kurs während der gebuchten Zeit verlängert.
3.3 Der Träger arbeitet hauptsächlich mit muttersprachlichen Dozenten zusammen, der/die Teilnehmer/-in hat jedoch keinen Anspruch auf Unterricht mit einer bestimmten Lehrkraft oder einer bestimmten Lehrmethode.
4 KURSUNTERBRECHUNGEN/PAUSEN:
4.1 Ist der/die Teilnehmer/-in wegen Krankheit oder sonst von ihm nicht verschuldeter und vorherzusehender Gründe nicht in der Lage, am Kurs teilzunehmen, muss er/sie den Träger sofort informieren und die Gründe angeben. Der Träger kann Nachweise über die Verhinderung verlangen und dem/der Teilnehmer/-in eine ersatzweise Verlängerung des Kurses anbieten. Ein Anspruch des/der Teilnehmenden hierauf besteht nicht.
5 ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG:
5.1 Die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren besteht unabhängig vom Besuch des Kurses.
5.2 Bei Nichtteilnahme am Kurs oder Abbruch der Kursteilnahme erstattet der Träger keine Kursgebühren. Noch nicht gezahlte Gebühren sind zu zahlen.
5.3 Gegen Forderungen des Trägers kann der/die Teilnehmer/-in nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.4 Geht ein schriftlicher Widerruf der Anmeldung bis spätestens 10 Werktage vor Kursbeginn ein, erstattet der Träger die Anzahlung zurück. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € abgezogen. Die weiteren Kursgebühren entfallen. Bei späterem Eingang des Widerrufs ist dieser unwirksam.
5.5 Etwaige Änderungen der vorgenommenen Kursbuchungen müssen im Voraus angekündigt werden und sind mit Zusatzkosten verbunden.
5.6 Die Teilnahme an einer Probeveranstaltung ist gegen Zahlung von 14,00 € vor Beginn der Veranstaltung möglich. Ein Anspruch auf einen Probetermin besteht jedoch nicht.
6 EINZELUNTERRICHT:
6.1 Vorgenannte Regelungen (Punkte 1.1, 2.1, 2.2, 2.3, 3.2, 3.3, 5.1, 5.2., 5.3, 5.4, 5.5) gelten auch für den Einzelunterricht.
6.2 Der Vertrag kommt mit der Anmeldung über das Online-Formular oder der schriftlichen Anmeldung über das vom Träger verwandte Anmeldeformular zustande. Den vollständigen Kurspreis je nach gewähltem Kursangebot hat der/die Teilnehmer/-in sofort zu entrichten.
6.3 Ratenzahlungen des Einzelunterrichts sind nur in Einzelfällen nach einer schriftlichen Vereinbarung möglich. Es besteht kein Anspruch des/der Teilnehmenden auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung.
6.4 Es sollen Termine im zeitlichen Abstand von nicht mehr als zwei Wochen vereinbart werden, in besonders begründeten Ausnahmefällen können im Einzelfall längere Abstände vereinbart werden.
Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor und der/die Teilnehmer/-in vereinbart keinen Termin, der innerhalb von zwei Wochen stattfindet, verfallen die noch nicht genommenen gebuchten Unterrichtsstunden. Der Verfall tritt nicht ein, wenn der Träger das Nichtzustandekommen eines solchen Termins zu vertreten hat.
6.5 Terminabsagen müssen an einem Werktag mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, Montagstermine spätestens bis Freitag 19 Uhr telefonisch beim Büro des Trägers erfolgen, ansonsten erfolgt eine Berechnung des Termins.
7 KÜNDIGUNGSRECHT:
7.1 Sind mehr als 480 Unterrichtsstunden vereinbart, können beide Parteien bis zum letzten Termin vor Ablauf von je 480 Unterrichtsstunden den Vertrag zum Ablauf der 480. Unterrichtsstunde kündigen. Bereits bezahlte, aber noch nicht genommene Unterrichtsstunden werden dann zurückerstattet.
§ 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt unberührt.
8 VERSICHERUNGSABSCHLUSS:
8.1 Der Abschluss einer ausreichenden Kranken- sowie Haftpflichtversicherung ist keine Voraussetzung für die Kursteilnahme, wird vom Träger aber empfohlen.
9 HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
9.1 Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Veranstaltungen haftet der Träger nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2 Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt der Träger keine Haftung.
10 SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN:
10.1 Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzt der Träger eine elektronische Datenverarbeitung ein.
10.2 Mit der Anmeldung werden folgende Daten erhoben: der Vor- und Zuname, die Anschrift, das Geburtsdatum, der berufliche Status, die E-Mail-Adresse, die Festnetznummer und die Mobilfunknummer. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
11 SONSTIGES:
11.1 An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen im Land Berlin findet kein Unterricht statt. Die ausgefallenen Kursstunden der Intensivkurse werden nicht erstattet und auch nicht zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.
11.2 Der/Die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, die von ihm/ihr benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume des Trägers sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten.
11.3 Ein Verstoß gegen die Haus-/Schulordnung durch den/die Teilnehmer/-in berechtigt den Träger zu einem sofortigen Hausverbot. Der Träger duldet keine Beleidigungen oder sexistischen oder rassistischen Äußerungen gegenüber Dozent/-innen, Mitarbeiter/-innen oder anderen Teilnehmer/-innen in seinen Räumen. Verstöße hiergegen berechtigen den Träger ebenso zu einem sofortigen Hausverbot.
11.4 Die Änderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform.
11.5 Für durch den Träger geförderte Kursteilnehmende bestehen gesonderte Teilnahmebedingungen, die im jeweiligen Vertrag festgelegt sind.
11.6 Für Prüfungen gelten ergänzend die AGB der jeweiligen Prüfungsinstitution.
11.7 Der Gerichtsstand ist Berlin, wenn der/die Teilnehmer/-in Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.